Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.02.1991 - 1 TG 3168/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5572
VGH Hessen, 05.02.1991 - 1 TG 3168/90 (https://dejure.org/1991,5572)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.02.1991 - 1 TG 3168/90 (https://dejure.org/1991,5572)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 1991 - 1 TG 3168/90 (https://dejure.org/1991,5572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 695
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 10.08.1989 - III/3 G 1658/89
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1991 - 1 TG 3168/90
    Der Antragsteller hätte bereits auf Zeit die Rechtsposition erreicht, die er erst in der Hauptsache erreichen könnte, d.h., er würde in rechtlicher und auch tatsächlicher Hinsicht auf Zeit so gestellt, als sei die Polizeidienstunfähigkeit endgültig festgestellt (vgl. hierzu VG Frankfurt, Beschluß vom 10. August 1989 - III/3 G 1658/89 -, bestätigt durch Senatsbeschluß vom 18. September 1989 - 1 TG 2802/89 -).

    Von einer gleichwertigen Tätigkeit kann im Hinblick auf das weit gefächerte Tätigkeitsfeld der Vollzugspolizei schon dann ausgegangen werden, wenn der Beamte im Innendienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird (vgl. auch VG Frankfurt, Beschluß vom 10. August 1989 - III/3 G 1658/89 - bestätigt durch Senatsbeschluß vom 18. September 1989 - 1 TG 2802/89 - im Ergebnis ebenso Disziplinarhof beim Hess. VGH, Beschluß vom 16. Februar 1990 - DH 1365/89 - unter Hinweis auf die bereits zitierte Rspr. des Senats und Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayer. Beamtengesetz, Kommentar, Stand: September 1989, Art. 134 Erl. 6).

  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1991 - 1 TG 3168/90
    Nach Auffassung des Senats, der sich darin in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht und anderen Oberverwaltungsgerichten befindet, kommt amtsärztlichen Gutachten, was die Objektivität des Gutachters anbelangt, in der Regel größerer Beweiswert zu als privatärztlichen Bescheinigungen (vgl. BVerwGE 53, 118; BayVGH, Beschluß vom 17. Mai 1983, ZBR 1983, 367).
  • VGH Hessen, 25.10.1978 - I OE 93/75
    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1991 - 1 TG 3168/90
    Das bedeutet, daß der Beamte Widerspruch erheben und nach Erlaß des Widerspruchsbescheides die Klagefrist des § 74 VwGO beachten muß (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25. Oktober 1978 - I DE 93/75 -, ESVGH 29, 40 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 16.09.1997 - 1 TG 2069/97

    Sachentscheidungsbefugnis eines Dienstvorgesetzten für Weisungen in

    Im vorliegenden Fall bestehen bereits Zweifel an der Notwendigkeit einer Anordnung nach § 86 Abs. 1 Sätze 2 und 3 HBG; denn gerade in Anbetracht des besonderen Beweiswerts polizeiärztlicher Gutachten für die Feststellung der Polizeidienstfähigkeit (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Januar 1976, BVerwGE 53, 118 = DÖD 1976, 111; Beschluß des Senats vom 5. Februar 1991 - 1 TG 3168/90 -, NVwZ 1991, 695; vgl. zuletzt Beschluß vom 19. Juni 1996 - 1 TG 527/96 - m.w.N.) kann nach dem Inhalt des Verwaltungsvorgangs bereits jetzt ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß der Antragsteller in dem im unfallchirurgischen Gutachten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt am Main vom 6. Mai 1996 dargelegten, eingeschränkten Umfang dienst- bzw. verwendungsfähig ist.
  • VGH Hessen, 31.10.1994 - DH 2648/92

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge wegen Fernbleibens vom Dienst;

    Bei einem Polizeibeamten tritt dieser Fall freilich nicht schon bei bestehender Polizeidienstunfähigkeit ein, sondern grundsätzlich erst dann, wenn er auch nicht mehr in der Lage ist, eine seinem statusrechtlichen Amt entsprechende Tätigkeit außerhalb des Polizeivollzugsdienstes - wie etwa Innendienst - wahrzunehmen (st. Rspr. des Disziplinarhofs des Hess. VGH, z.B. Be. v. 16.02.1990 - DH 1365/89 -, v. 31.08.1993 - DH 913/91 - u. v. 23.08.1994 - DH 782/92 - vgl. ferner Hess. VGH, B. v. 05.02.1991 - 1 TG 3168/90 -, NVwZ 1991, 695).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1992 - 4 S 2137/92

    Vorläufige Verwendung eines polizeidienstunfähigen Polizeibeamten im Innendienst

    Es kann dahinstehen, ob das Verwaltungsgericht den Antrag -- wofür viel spricht (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 5.2.1991, NVwZ 1991, 695) -- zu Recht als solchen auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO verstanden hat, oder ob nicht der vom Antragsteller ausdrücklich gestellte Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO die richtige Form des vorläufigen Rechtsschutzes wäre.
  • DH Hessen, 31.10.1994 - DH 2648/92

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge wegen Fernbleibens vom Dienst;

    Bei einem Polizeibeamten tritt dieser Fall freilich nicht schon bei bestehender Polizeidienstunfähigkeit ein, sondern grundsätzlich erst dann, wenn er auch nicht mehr in der Lage ist, eine seinem statusrechtlichen Amt entsprechende Tätigkeit außerhalb des Polizeivollzugsdienstes - wie etwa Innendienst - wahrzunehmen (st. Rspr. des Disziplinarhofs des Hess. VGH, z.B. Be. v. 16.02.1990 - DH 1365/89 -, v. 31.08.1993 - DH 913/91 - u. v. 23.08.1994 - DH 782/92 - vgl. ferner Hess. VGH, B. v. 05.02.1991 - 1 TG 3168/90 -, NVwZ 1991, 695).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht